Selbst gekündigt und dann krank wer zahlt: Der umfassende Guide zu Lohnfortzahlung, Krankengeld und Absicherung

Pre

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf: selbst gekündigt und dann krank wer zahlt? Wenn man sich entschließt zu kündigen und dann unerwartet krank wird, geraten viele Betroffene in eine Unsicherheit zwischen Arbeitsrecht, Krankenversicherung und finanzieller Absicherung. Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Aspekte, zeigt praxisnahe Wege auf und hilft dabei, Kostenfallen zu umgehen. Dabei werden sowohl gängige Regelungen in Deutschland als auch Hinweise zur Situation in der Schweiz berücksichtigt, damit Leserinnen und Leser aus beiden Ländern Orientierung finden.

Selbst gekündigt und dann krank wer zahlt: Grundprinzipien der Absicherung

Die zentrale Frage lässt sich in zwei Bausteine gliedern: Wer zahlt während einer Krankheit, wenn man das Arbeitsverhältnis beendet hat, und welche Ansprüche bleiben bestehen, nachdem man gekündigt hat. Grundsätzlich gilt: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlung) gibt es primär durch den Arbeitgeber, solange ein Arbeitsverhältnis besteht. Sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist, entfällt diese direkte Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach greifen andere Regelsysteme wie Krankengeld (Krankengeld aus der Krankenversicherung) oder Sozialleistungen, abhängig vom Status der post-kündigenden Situation.

Wichtig zu verstehen ist: Es gibt eine klare Wechselwirkung zwischen Kündigung, Arbeitslosengeld I (ALG I) und Krankengeld. Wer selbst kündigt, muss mit einer Sperrzeit beim ALG I rechnen, falls kein wichtiger Grund vorliegt. Gleichzeitig bleibt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel bestehen, sodass Anspruch auf Krankengeld bestehen kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Deutschland: Was passiert, wenn man kündigt?

Anspruchsvoraussetzungen für die Entgeltfortzahlung

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis zahlt der Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit in der Regel bis zu sechs Wochen weiter (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Diese Regelung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert. Wichtig ist hier: Die Lohnfortzahlung setzt eine fortbestehende Arbeitsverhältnis voraus. Wenn Sie also selbst kündigen, endet die Lohnfortzahlung grundsätzlich mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, Sie befinden sich noch in einer Kündigungsfrist und bleiben entsprechend arbeitsunfähig während dieser Zeit.

Es gibt auch Fälle, in denen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung während der Kündigungsphase bestehen kann. Beispielsweise, wenn die Arbeitsunfähigkeit in der Zeit der noch laufenden Kündigungsfrist entsteht oder sich über diese hinaus erstreckt. Die konkrete Rechtslage kann sich nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individueller Vereinbarung unterscheiden. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung oder eine unverzügliche Rücksprache mit der Personalabteilung oder der Krankenkasse.

Ablauf der Lohnfortzahlung bei krankem Zustand während oder nach Kündigung

– Während einer bestehenden Anstellung zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit in der Regel sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
– Endet das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, endet die Anspruchsgrundlage für die Entgeltfortzahlung mit dem letzten Arbeitstag, sofern keine besondere gesetzliche Ausnahme greift.
– Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses greift alternativ die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Krankenversicherung, die Krankengeld zahlt, sofern Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (siehe nächster Abschnitt).

Wie wirkt sich eine Eigenkündigung auf ALG I und Sperrzeiten aus?

Sperrzeiten bei Eigenkündigung: Was bedeutet das für ALG I?

Wenn Sie selbst kündigen, besteht grundsätzlich eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I. Im Regelfall wird eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten verhängt, in denen kein Anspruch auf ALG I besteht. Ausnahmen gelten, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt, z. B. gesundheitliche Gründe, Mobbing oder gravierende Vertragsverstöße des Arbeitgebers. In solchen Fällen kann die Agentur für Arbeit eine verkürzte Sperrzeit oder gar keinen Sperrzeit-Vermerke verhängen, wenn der Kündigungsgrund als legitim anerkannt wird.

Es ist sinnvoll, Belege und Nachweise bereitzuhalten, die den Kündigungsgrund belegen (z. B. ärztliche Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Mails oder Protokolle). Eine vorab Beratung bei der Agentur für Arbeit oder einer unabhängigen Arbeitsrechtsberatung hilft, die individuellen Umstände zu klären und mögliche Sperrzeiten zu minimieren.

Wichtige Schritte, um trotz Kündigung finanziell sicher zu bleiben

– Frühzeitige Beratung: Wenden Sie sich vor der Kündigung an eine Rechts- oder Sozialberatung, um Ihre Optionen zu prüfen.
– Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen rund um Krankheit, Kündigung und Versäumnisse des Arbeitgebers.
– Versicherung prüfen: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um Ihre Situation zu schildern und zu klären, ab wann Krankengeld greifen könnte, falls ALG I ausbleibt.
– Alternative Finanzierung: Wenn eine Sperrzeit zu erwarten ist, planen Sie vorausschauend ggf. mit Ersparnissen oder Kurzzeitlösungen.

Krankengeld und Leistungsbezug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Voraussetzungen für Krankengeld nach Kündigung

Auch nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf Krankengeld, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit besteht. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert oder privat versichert mit Anspruch auf Krankengeld.
  • Sie sind arbeitsunfähig und Krankengeld ist durch Ihre Krankenversicherung vorgesehen.
  • Sie haben in der sogenannten Entgeltfortzahlungspflicht nicht mehr Anspruch, daher springt die Krankenversicherung ein.
  • In der Regel gilt eine Wartezeit oder eine 6-Wochen-Frist in Abhängigkeit von der individuellen Situation, der Dauer der vorherigen Beschäftigung und dem Versicherungsverhältnis.

Dauer und Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld wird in der Regel als Prozentsatz des Bruttoeinkommens gezahlt, meist rund 70-90% des arbeitseinkommens, abhängig von der konkreten Krankenversicherung und dem individuellen Vertrag. Die Obergrenzen und genaue Berechnungswege hängen davon ab, wie lange Sie vor der Arbeitsunfähigkeit Beiträge gezahlt haben und welche Art von Versicherung Sie haben. Wichtig ist: Krankengeld wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet oder entfällt, und Sie registriert sind als arbeitsunfähig.

Formale Schritte, um Krankengeld zu beantragen

1) Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einholen und rechtzeitig dem Arbeitgeber bzw. der Krankenkasse vorlegen.
2) Bei der Krankenkasse Antrag auf Krankengeld stellen. Viele Kassen bieten inzwischen Online-Anträge an.
3) Gegebenenfalls Nachweise über das vorherige Arbeitsverhältnis beilegen (Kündigung, Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnungen).
4) Termine bei der Arbeitsagentur wahrnehmen, falls ALG I relevant wird oder eine Sperrzeit zu berücksichtigen ist, und deren Hinweise befolgen.

Praktische Tipps zur Absicherung: Dokumente, Fristen und Kommunikation

Wichtige Dokumente, die Sie bereithalten sollten

Um im Fall von selbst gekündigt und dann krank wer zahlt Schwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich eine strukturierte Dokumentenordnung. Wichtige Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag und ggf. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen
  • Letzte Gehaltsabrechnungen und Nachweise zur Entgeltfortzahlung während der Beschäftigung
  • Kündigungsschreiben und Bestätigung des Beendigungsdatums
  • Ärztliche AU-Bescheinigungen und medizinische Atteste
  • Nachweise über Kontakt mit der Krankenkasse und ggf. der Arbeitsagentur

Rechtzeitiger Kontakt zur Krankenkasse und zur Arbeitsagentur

Bereits während der Kündigungsphase ist es sinnvoll, die Krankenkasse über den bevorstehenden Wechsel zu informieren und den Status der Krankenversicherung zu klären. Ebenso wichtig ist der Kontakt zur Agentur für Arbeit, insbesondere wenn eine Sperrzeit droht oder bereits eingetreten ist. So lassen sich Fristen einhalten und Ansprüche frühzeitig klären.

Beratungsmöglichkeiten: Rechtsberatung, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen

Bei Unsicherheit bietet sich eine kostennahe oder kostenfreie Beratung an: Arbeitsrechtsexperten, Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Gewerkschaften oder Verbraucherzentralen unterstützen bei der Bewertung der Kündigung, der Sperrzeit und der Anspruchssituation auf Krankengeld.

Falls Sie es möchten: Spezielle Fälle und häufige Missverständnisse

Kündigung während Krankheit oder während der Probezeit: Was gilt?

Ein häufiger Irrtum lautet: „Wenn ich krank bin, kann ich nicht kündigen.“ Die Kündigung ist unabhängig vom Gesundheitszustand möglich. Allerdings beeinflusst der Gesundheitszustand die Ansprüche nach Kündigung. Wer während der Probezeit kündigt oder gekündigt wird, muss besonders aufmerksam sein, wie lange der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht und wie sich die Arbeitslosenversicherungssituation gestaltet. In jedem Fall gilt: Die konkrete Behandlung hängt von der individuellen Situation ab, daher ist eine individuelle Prüfung ratsam.

Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist vs. nach der Kündigung

Bei Krankheit während der Kündigungsfrist bleibt der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses greift diese Lohnfortzahlung nicht mehr, und Krankengeld von der Krankenversicherung tritt in Kraft, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu beachten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Schweizer Perspektive: Hinweise für Leserinnen und Leser aus der Schweiz

Für Leserinnen und Leser in der Schweiz gilt ein eigenes System. Dort besteht der Anspruch auf Krankentaggeld (Taggeld) in der Regel nach einer Wartezeit, oftmals drei Tage oder mehr, abhängig von der Krankenkasse und dem Vertrag. Die obligatorische Krankenversicherung (KVG) deckt die Grundleistungen ab, wobei Arbeitgeberleistungen (Entgeltfortzahlung) anders geregelt sind als in Deutschland. Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und selbst kündigen oder entlassen werden, klären Sie mit Ihrer Krankenkasse und dem Arbeitgeber, wie lange das Einkommen gesichert ist und welche Ansprüche für Taggeld bestehen. Die Grundprinzipien – Absicherung durch Versicherung statt durch den Arbeitgeber – ähneln dem deutschen Modell, unterscheiden sich jedoch in den konkreten Fristen und Prozessen.

Schlüssel-Takeaways: Was bedeutet Selbst gekündigt und dann krank wer zahlt in der Praxis?

  • Bei bestehendem Arbeitsverhältnis zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Endet das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, endet dieser Anspruch in der Regel mit dem letzten Arbeitstag, es sei denn, es gibt besondere Umstände während der Kündigungsfrist.
  • Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses greift in der Regel die Krankenversicherung mit Krankengeld, sofern Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die konkrete Höhe hängt von der individuellen Versicherung und dem Einkommen ab.
  • Eine Eigenkündigung kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I nach sich ziehen, es sei denn, Sie können einen wichtigen Grund nachweisen. Eine rechtzeitige Beratung hilft, unnötige finanzielle Härten zu vermeiden.
  • Dokumentation ist der Schlüssel: Sammeln Sie Unterlagen rund um Kündigung, Krankheit, AU-Bescheinigungen und Kontakte zur Krankenkasse bzw. Arbeitsagentur.
  • In jedem Fall ist eine individuelle Prüfung sinnvoll. Gesetzliche Regelungen, Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen können von Fall zu Fall variieren. Nutzen Sie Beratungsangebote von Arbeitsrechtlern, Gewerkschaften oder Verbraucherzentralen.

Fazit: Sicherheit helfen, Risiken minimieren

Der Dreiklang aus Kündigung, Krankheit und finanzieller Absicherung ist komplex. Wer selbst gekündigt und dann krank wer zahlt, sollte sich frühzeitig Klarheit verschaffen: Welche Ansprüche bestehen, welche Fristen gelten, und welche Schritte sind notwendig, um nahtlos von der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu Krankengeld durch die Krankenversicherung überzugehen. Die richtige Dokumentation, rechtzeitige Beratung und ein planvolles Vorgehen senken das Risiko finanzieller Engpässe erheblich. Egal ob in Deutschland oder in der Schweiz – Vorbereitung macht den Unterschied.